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Methodik: PKV oder GKV berechnen

Formeln, Annahmen, Datenquellen und Grenzen des PKV-vs-GKV-Rechners. Vollständig nachvollziehbar und zitierfähig.

Was wird berechnet?

Der Rechner vergleicht die Kosten der Gesetzlichen (GKV) und Privaten Krankenversicherung (PKV) über einen wählbaren Zeitraum:

Szenario A: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Beitrag = min(Einkommen/12, BBG) × (14,6% + Zusatzbeitrag + 3,4% Pflege). Arbeitgeber zahlt 50% (bei Angestellten und Beamten). Kinder und Ehepartner (ohne eigenes Einkommen) sind kostenlos familienversichert.

Szenario B: Private Krankenversicherung (PKV)

Beitrag = individueller Monatsbeitrag + Pflegeversicherung + Kindbeiträge (je ~50% des Erwachsenenbeitrags). Arbeitgeberzuschuss ist auf den GKV-Arbeitgeberanteil gedeckelt. Beiträge steigen mit dem Alter (typisch 2–4% p.a.).

Formeln

1. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2025

BBG = 5.512,50 €/Monat

Gilt für Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommen darüber wird nicht höher besteuert (GKV).

2. GKV-Monatsbeitrag (gesamt)

GKV = min(E/12, BBG) × (14,6% + z + 3,4%)

E = Jahresbrutto, z = Zusatzbeitrag der Krankenkasse (2025: 2,5%)

3. GKV-Arbeitnehmeranteil

GKV_AN = GKV × (1 − a)

a = Arbeitgeberanteil (0,5 für Angestellte/Beamte, 0 für Selbstständige)

4. PKV-Monatsbeitrag (gesamt)

PKV = p + BBG × 3,4% + n × (p × 0,5)

p = PKV-Beitrag pro Person, n = Anzahl Kinder (vereinfacht 50% des Erwachsenbeitrags)

5. PKV-Arbeitgeberzuschuss (gedeckelt)

Zuschuss = min(PKV × a, GKV × a)

Arbeitgeber zahlt höchstens den GKV-Arbeitgeberanteil

6. PKV-Arbeitnehmeranteil

PKV_AN = PKV − Zuschuss

Bei Selbstständigen: PKV_AN = PKV (kein Arbeitgeber)

7. Jährliche Projektion

E(j+1) = E(j) × (1 + g/100) · p(j+1) = p(j) × (1 + s/100)

g = Einkommenswachstum, s = PKV-Beitragssteigerung

8. Break-Even-Einkommen

E_BE = (p + BBG × 3,4% + n × p × 0,5) / ((14,6% + z + 3,4%) / 100) × 12

Jahreseinkommen, bei dem GKV = PKV im ersten Monat. Nur wenn unter BBG.

Szenarien

Angestellte

Arbeitgeber zahlt 50% (GKV und PKV, bei PKV gedeckelt auf GKV-Arbeitgeberanteil). Wechsel zur PKV nur ab Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 € Jahresbrutto).

Selbstständige / Ärzte mit eigener Praxis

100% selbst getragen. Freie Wahl zwischen GKV und PKV. Bei hohem Einkommen oft PKV günstiger (GKV-Beitrag steigt mit Einkommen bis BBG, PKV ist einkommensunabhängig).

Beamte

Staat zahlt Beihilfe (~50% vereinfacht, tatsächlicher Satz variiert nach Besoldungsgruppe und Familienstand). Rest muss privat oder gesetzlich versichert werden. In diesem Rechner vereinfacht als Arbeitgeberanteil 50% modelliert.

Kinder / Familie

GKV: Kinder kostenlos familienversichert (bis zu Einkommensgrenzen). PKV: Jedes Kind benötigt eigenen Vertrag (~50% des Erwachsenenbeitrags, vereinfacht). Bei mehreren Kindern ist die GKV meist deutlich günstiger.

Annahmen

  • Beitragsbemessungsgrenze 2025: 5.512,50 €/Monat (KV und Pflege)
  • GKV-Beitragssatz: 14,6% + Zusatzbeitrag (Standard 2,5%)
  • Pflegeversicherung: 3,4%
  • Arbeitgeberzuschuss: 50% für Angestellte und Beamte (vereinfacht)
  • PKV-Kindbeitrag vereinfacht auf 50% des Erwachsenenbeitrags
  • Einkommenswachstum und PKV-Beitragssteigerung sind Schätzwerte
  • Alterungsrückstellung der PKV nicht im monatlichen Beitrag enthalten

Datenquellen

Beispielrechnung

Eingaben

Jahresbrutto60.000 €
BeschäftigungAngestellter
Alter35 Jahre
Kinder0
PKV-Beitrag400 €
PKV-Steigerung3,0% p.a.
GKV-Zusatzbeitrag2,5%
Einkommenswachstum2,0% p.a.
Vergleichszeitraum25 Jahre

Ergebnis

GKV/Monat (brutto)1.025 €
GKV/Monat (netto)513 €
PKV/Monat (brutto)570 €
PKV/Monat (netto)285 €
GKV Gesamtkosten (25 J.)167.612 €
PKV Gesamtkosten (25 J.)115.301 €
Empfehlung: PKVVorteil: 52.311 €
Break-Even-Einkommen34.386 €/Jahr

Grenzen der Berechnung

Wichtige Hinweise

  • Die Beihilfe für Beamte ist vereinfacht (50% angenommen, tatsächlicher Satz variiert nach Besoldungsgruppe und Familienstand).
  • PKV-Beiträge sind altersabhängig und können stärker steigen als angenommen (insbesondere im Alter).
  • Die Alterungsrückstellung der PKV ist nicht im monatlichen Beitrag berücksichtigt — sie mildert den Anstieg im Alter.
  • Kinder in der PKV: vereinfacht auf 50% des Erwachsenenbeitrags geschätzt. Tatsächlich variieren die Beiträge stark.
  • Die Teilfreistellung für Kinder in der GKV (Familienversicherung) hat Einkommensgrenzen, die hier nicht geprüft werden.
  • Die Versicherungspflichtgrenze (2025: 69.300 €) wird nicht geprüft — Angestellte können nur unter bestimmten Voraussetzungen zur PKV wechseln.

Autor & fachliche Prüfung

Fabian Krämer

Fabian Krämer

Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

§ 34d & 34i GewO-zertifiziert

Veröffentlicht: August 2025 · Letzte Aktualisierung: August 2025

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