TÜV-ZERTIFIZIERUNG · ÜBERBLICK
Die Beratungsstruktur.
Diese Seite dokumentiert die komplette Beratungsstruktur der Finanzcleaner GmbH: wer verantwortet was, welche Rechtsgrundlagen erfüllt werden, wie Qualität gesichert wird und wie jeder Beratungsschritt nachvollziehbar archiviert ist.
Sie dient als zentrale Einstiegspunkte für TÜV-Auditoren und verlinkt auf die detaillierten Dokumente: den Beratungskodex und den Beratungsprozess.
DETAILDOKUMENTE
Beratungskodex
Die sechs Grundsätze des Clean Standards: KI-Analysepflicht, Begründungspflicht bei Abweichung, Transparenz, Mandanteninteresse, Dokumentation, Rezertifizierung.
Zum KodexBeratungsprozess
Fünf Phasen, neunzehn Schritte: vom Erstkontakt bis zur Archivierung. Jeder Schritt mit Dokument, Prüfpunkt und Systemsperre. Inklusive Beratungsprotokoll-Vorlage.
Zum ProzessDER ANSPRUCH
Beratung beweisen, nicht versprechen.
Der Clean Standard existiert, weil Verbraucherschutz im Finanzvertrieb nicht auf Vertrauen basieren darf. Jede Empfehlung muss objektiv nachvollziehbar, dokumentiert und systemerzwungen sein.
Verbraucherschutz
Jede Empfehlung ist datenbasiert und nachvollziehbar. Der Mandant sieht die gleiche Analyse wie der Berater.
Vollständige Transparenz
Provisionen werden offengelegt. Abweichungen von der KI-Empfehlung müssen begründet werden. Nichts bleibt verborgen.
Systemerzwungene Einhaltung
Prozessschritte sind technisch gesperrt, bis der vorherige Schritt abgeschlossen ist. Keine Umgehung möglich.
Messbare Qualität
Dokumentationsquote, Abweichungsrate und Reklamationsrate werden kontinuierlich überwacht.
ORGANISATION
Wer verantwortet was.
Vier Ebenen mit klar getrennten Verantwortlichkeiten. Niemand kontrolliert sich selbst — die Durchführungsebene (Berater) ist von der Qualitätssicherungsebene getrennt.
STRATEGISCHE EBENE
Geschäftsführung
- Definition und Weiterentwicklung des Clean Standards
- Verantwortung für die TÜV-Zertifizierung
- Letztinstanzliche Entscheidung bei Lizenzaberkennung (Kodex Stufe 3)
- Aufsicht über das Qualitätsteam
QUALITÄTSSICHERUNG
Finanzcleaner Qualitätsteam
- Stichprobenartige Prüfung von Beratungsprotokollen
- Auswertung von Abweichungsstatistiken
- Durchführung der jährlichen Rezertifizierung
- Ansprechpartner für Mandantenreklamationen
DURCHFÜHRUNG
Lizenzpartner / Advisor
- Führung der Beratung nach Clean-Standard-Prozess
- Pflicht zur KI-Analyse vor jeder Empfehlung
- Begründungspflicht bei Abweichungen
- Teilnahme an jährlicher Rezertifizierung
TECHNIK & SYSTEM
Plattform-Infrastruktur
- Technische Erzwingung der Prozessschritte (Systemsperren)
- Hash-Versiegelung aller Dokumente
- Revisionssichere Archivierung (10 Jahre)
- Audit-Log-Führung mit Zeitstempeln
RECHTSKONFORMITÄT
Welche Gesetze erfüllt der Clean Standard.
Jede Rechtsgrundlage ist einem konkreten Prozessschritt zugeordnet. Der Auditor kann direkt vom Gesetzesauftrag zur Umsetzung springen.
RECHTSGRUNDLAGE
ANFORDERUNG
UMSETZUNG IM CLEAN STANDARD
REFERENZ
§ 11 VersVermV
Informationspflichten
Übermittlung von Erstinformation, Vergütungs-Offenlegung und Berater-Zulassung vor Beratung
Phase 1.4 (Erstinformation) + Phase 3.4 (Vergütungs-Offenlegung). System blockiert Beratungsgespräch ohne bestätigte Erstinformation.
§ 84 VersVermV
Beratungsprotokollierung
Dokumentation der Beratung mit Inhalt, Datum, Berater und Empfehlung. Aufbewahrung 10 Jahre.
Automatische Protokollgenerierung (Phase 4.2), Hash-Versiegelung, revisionssichere Archivierung (Phase 4.4, 10 Jahre).
§ 60 VVG
Beratungspflicht
Bedarfsgerechte Beratung auf Grundlage der Kundewünsche und finanziellen Situation.
Phase 1.2 (Finanz-Scan als Bedarfsermittlung) + Phase 2 (KI-Analyse auf Basis der Bedarfsdaten).
§ 34d GewO
Gewerberegistrierung
Registrierung bei der IHK / Versicherungsvermittlerregister.
IHK-Registernummer ist Pflichtfeld im Beratungsprotokoll (Abschnitt B). Lizenzpartner ohne gültige Registrierung werden nicht zugelassen.
IDD (EU-Richtlinie)
Insurance Distribution Directive
Produkt-Vertriebs-Governance, Beratungsdokumentation, Interessenkonflikt-Management.
KI-Analyse als objektive Referenz (Phase 2) verhindert provisionsgetriebene Empfehlungen. Abweichungspflicht bei Interessenskonflikten (Phase 3.3).
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
Verarbeitung nur auf Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Auskunfts- und Löschrecht.
Verschlüsselte Speicherung, Mandantenbestätigung vor Archivierung (Phase 4.3), Mandant kann vollständige Akte anfordern (Kodex 03/05).
QUALITÄTSSICHERUNG
Qualität ist messbar.
Vier Kennzahlen, kontinuierlich überwacht. Abweichungen vom Zielwert lösen automatisch Qualitäts-Reviews aus.
Dokumentationsquote
100%
Jede Beratung muss ein vollständiges Protokoll haben — System erzwingt dies technisch.
Abweichungsrate
< 15%
Anteil der Beratungen mit Abweichung von der KI-Empfehlung. Höhere Rate löst Qualitäts-Review aus.
Reklamationsrate
< 2%
Anteil der Mandanten mit formeller Beschwerde. Jede Reklamation wird individuell geprüft.
Rezertifizierung
Jährlich
Jeder Lizenzpartner muss jährlich rezertifiziert werden. Bei Ablauf wird der Zugang deaktiviert.
ESKALATIONSSTUFEN BEI KODEX-VERSTÖSSEN
STUFE 1
Verwarnung
Erstmaliger, dokumentierter Verstoss. Formelle Verwarnung + Pflichtgespräch mit dem Qualitätsteam.
STUFE 2
Suspendierung
Wiederholter Verstoss oder gravierende Einzelverfehlung. Lizenz temporär suspendiert, Sonderzertifizierung angeordnet.
STUFE 3
Lizenzaberkennung
Nachweislicher Provisionsvorrang gegen Mandanteninteresse, Datenfälschung oder wiederholt undokumentierte Beratung. Dauerhafter Entzug.
AUDIT-TRAIL
Jede Entscheidung hinterlässt eine Spur.
Fünf Mechanismen stellen sicher, dass jede Beratung vollständig nachvollziehbar ist — vom ersten Kontakt bis zur Archivierung.
Zeitstempel
Jede Aktion (Analyse, Empfehlung, Bestätigung) wird mit UTC-Zeitstempel protokolliert.
Hash-Versiegelung
KI-Analyse, Protokoll und Mandantenbestätigung erhalten SHA-256-Hash-Werte. Nachträgliche Änderung ist technisch ausgeschlossen.
Audit-Log
Vollständiges Log aller Systemereignisse: wann wurde welche Analyse erstellt, von welchem Berater, mit welchem Ergebnis.
Archivierung
Revisionssichere Speicherung für mindestens 10 Jahre (§ 84 VersVermV). Unveränderbar, Export als PDF möglich.
Mandantenzugang
Der Mandant kann jederzeit seine vollständige Beratungshistorie anfordern (Kodex Prinzip 03 und 05).
SYSTEMARCHITEKTUR
Wie die Plattform Compliance erzwingt.
Der Clean Standard ist nicht eine Reihe von Regeln, die Menschen einhalten sollen. Er ist ein System, das Einhaltung technisch garantiert.
SCHICT 1 — PROZESS-SPERREN
Jeder Prozessschritt bleibt technisch gesperrt, bis der vorherige abgeschlossen ist. Der Berater kann keine Empfehlung abgeben, ohne dass eine KI-Analyse existiert. Er kann keinen Abschluss tätigen, ohne dass die Vergütungs-Offenlegung quittiert wurde.
SCHICT 2 — HASH-VERSIEGELUNG
KI-Analyse, Beratungsprotokoll und Mandantenbestätigung erhalten SHA-256-Hash-Werte. Nach der Versiegelung ist jede nachträgliche Änderung technisch ausgeschlossen und würde durch Hash-Vergleich sofort erkannt.
SCHICT 3 — AUDIT-LOG
Vollständiges, unveränderbares Log aller Systemereignisse: wann wurde welche Analyse von welchem Berater erstellt, mit welchem Ergebnis, mit welcher Abweichung. Exportierbar für Audits.
SCHICT 4 — ARCHIVIERUNG
Revisionssichere Speicherung aller Dokumente für mindestens 10 Jahre (§ 84 VersVermV). Unveränderbar, zugriffsgeschützt, mandantenseitig anforderbar.
TÜV-ZERTIFIZIERUNG
Ein Standard, der beweisbar ist.
Diese Übersicht, der Kodex und der Prozess bilden zusammen die vollständige Dokumentation für die TÜV-Zertifizierung.