TÜV-ZERTIFIZIERUNG · ÜBERBLICK

Die Beratungsstruktur.

Diese Seite dokumentiert die komplette Beratungsstruktur der Finanzcleaner GmbH: wer verantwortet was, welche Rechtsgrundlagen erfüllt werden, wie Qualität gesichert wird und wie jeder Beratungsschritt nachvollziehbar archiviert ist.

Sie dient als zentrale Einstiegspunkte für TÜV-Auditoren und verlinkt auf die detaillierten Dokumente: den Beratungskodex und den Beratungsprozess.

DER ANSPRUCH

Beratung beweisen, nicht versprechen.

Der Clean Standard existiert, weil Verbraucherschutz im Finanzvertrieb nicht auf Vertrauen basieren darf. Jede Empfehlung muss objektiv nachvollziehbar, dokumentiert und systemerzwungen sein.

Verbraucherschutz

Jede Empfehlung ist datenbasiert und nachvollziehbar. Der Mandant sieht die gleiche Analyse wie der Berater.

Vollständige Transparenz

Provisionen werden offengelegt. Abweichungen von der KI-Empfehlung müssen begründet werden. Nichts bleibt verborgen.

Systemerzwungene Einhaltung

Prozessschritte sind technisch gesperrt, bis der vorherige Schritt abgeschlossen ist. Keine Umgehung möglich.

Messbare Qualität

Dokumentationsquote, Abweichungsrate und Reklamationsrate werden kontinuierlich überwacht.

ORGANISATION

Wer verantwortet was.

Vier Ebenen mit klar getrennten Verantwortlichkeiten. Niemand kontrolliert sich selbst — die Durchführungsebene (Berater) ist von der Qualitätssicherungsebene getrennt.

STRATEGISCHE EBENE

Geschäftsführung

  • Definition und Weiterentwicklung des Clean Standards
  • Verantwortung für die TÜV-Zertifizierung
  • Letztinstanzliche Entscheidung bei Lizenzaberkennung (Kodex Stufe 3)
  • Aufsicht über das Qualitätsteam

QUALITÄTSSICHERUNG

Finanzcleaner Qualitätsteam

  • Stichprobenartige Prüfung von Beratungsprotokollen
  • Auswertung von Abweichungsstatistiken
  • Durchführung der jährlichen Rezertifizierung
  • Ansprechpartner für Mandantenreklamationen

DURCHFÜHRUNG

Lizenzpartner / Advisor

  • Führung der Beratung nach Clean-Standard-Prozess
  • Pflicht zur KI-Analyse vor jeder Empfehlung
  • Begründungspflicht bei Abweichungen
  • Teilnahme an jährlicher Rezertifizierung

TECHNIK & SYSTEM

Plattform-Infrastruktur

  • Technische Erzwingung der Prozessschritte (Systemsperren)
  • Hash-Versiegelung aller Dokumente
  • Revisionssichere Archivierung (10 Jahre)
  • Audit-Log-Führung mit Zeitstempeln

RECHTSKONFORMITÄT

Welche Gesetze erfüllt der Clean Standard.

Jede Rechtsgrundlage ist einem konkreten Prozessschritt zugeordnet. Der Auditor kann direkt vom Gesetzesauftrag zur Umsetzung springen.

RECHTSGRUNDLAGE

ANFORDERUNG

UMSETZUNG IM CLEAN STANDARD

REFERENZ

§ 11 VersVermV

Informationspflichten

Übermittlung von Erstinformation, Vergütungs-Offenlegung und Berater-Zulassung vor Beratung

Phase 1.4 (Erstinformation) + Phase 3.4 (Vergütungs-Offenlegung). System blockiert Beratungsgespräch ohne bestätigte Erstinformation.

1.4, 3.4

§ 84 VersVermV

Beratungsprotokollierung

Dokumentation der Beratung mit Inhalt, Datum, Berater und Empfehlung. Aufbewahrung 10 Jahre.

Automatische Protokollgenerierung (Phase 4.2), Hash-Versiegelung, revisionssichere Archivierung (Phase 4.4, 10 Jahre).

4.2, 4.4

§ 60 VVG

Beratungspflicht

Bedarfsgerechte Beratung auf Grundlage der Kundewünsche und finanziellen Situation.

Phase 1.2 (Finanz-Scan als Bedarfsermittlung) + Phase 2 (KI-Analyse auf Basis der Bedarfsdaten).

1.2, 2.x

§ 34d GewO

Gewerberegistrierung

Registrierung bei der IHK / Versicherungsvermittlerregister.

IHK-Registernummer ist Pflichtfeld im Beratungsprotokoll (Abschnitt B). Lizenzpartner ohne gültige Registrierung werden nicht zugelassen.

Protokoll B

IDD (EU-Richtlinie)

Insurance Distribution Directive

Produkt-Vertriebs-Governance, Beratungsdokumentation, Interessenkonflikt-Management.

KI-Analyse als objektive Referenz (Phase 2) verhindert provisionsgetriebene Empfehlungen. Abweichungspflicht bei Interessenskonflikten (Phase 3.3).

2.3, 3.3

DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

Verarbeitung nur auf Rechtsgrundlage, Datenminimierung, Auskunfts- und Löschrecht.

Verschlüsselte Speicherung, Mandantenbestätigung vor Archivierung (Phase 4.3), Mandant kann vollständige Akte anfordern (Kodex 03/05).

4.3, Kodex 05

QUALITÄTSSICHERUNG

Qualität ist messbar.

Vier Kennzahlen, kontinuierlich überwacht. Abweichungen vom Zielwert lösen automatisch Qualitäts-Reviews aus.

Dokumentationsquote

100%

Jede Beratung muss ein vollständiges Protokoll haben — System erzwingt dies technisch.

Abweichungsrate

< 15%

Anteil der Beratungen mit Abweichung von der KI-Empfehlung. Höhere Rate löst Qualitäts-Review aus.

Reklamationsrate

< 2%

Anteil der Mandanten mit formeller Beschwerde. Jede Reklamation wird individuell geprüft.

Rezertifizierung

Jährlich

Jeder Lizenzpartner muss jährlich rezertifiziert werden. Bei Ablauf wird der Zugang deaktiviert.

ESKALATIONSSTUFEN BEI KODEX-VERSTÖSSEN

STUFE 1

Verwarnung

Erstmaliger, dokumentierter Verstoss. Formelle Verwarnung + Pflichtgespräch mit dem Qualitätsteam.

STUFE 2

Suspendierung

Wiederholter Verstoss oder gravierende Einzelverfehlung. Lizenz temporär suspendiert, Sonderzertifizierung angeordnet.

STUFE 3

Lizenzaberkennung

Nachweislicher Provisionsvorrang gegen Mandanteninteresse, Datenfälschung oder wiederholt undokumentierte Beratung. Dauerhafter Entzug.

AUDIT-TRAIL

Jede Entscheidung hinterlässt eine Spur.

Fünf Mechanismen stellen sicher, dass jede Beratung vollständig nachvollziehbar ist — vom ersten Kontakt bis zur Archivierung.

01

Zeitstempel

Jede Aktion (Analyse, Empfehlung, Bestätigung) wird mit UTC-Zeitstempel protokolliert.

02

Hash-Versiegelung

KI-Analyse, Protokoll und Mandantenbestätigung erhalten SHA-256-Hash-Werte. Nachträgliche Änderung ist technisch ausgeschlossen.

03

Audit-Log

Vollständiges Log aller Systemereignisse: wann wurde welche Analyse erstellt, von welchem Berater, mit welchem Ergebnis.

04

Archivierung

Revisionssichere Speicherung für mindestens 10 Jahre (§ 84 VersVermV). Unveränderbar, Export als PDF möglich.

05

Mandantenzugang

Der Mandant kann jederzeit seine vollständige Beratungshistorie anfordern (Kodex Prinzip 03 und 05).

SYSTEMARCHITEKTUR

Wie die Plattform Compliance erzwingt.

Der Clean Standard ist nicht eine Reihe von Regeln, die Menschen einhalten sollen. Er ist ein System, das Einhaltung technisch garantiert.

SCHICT 1 — PROZESS-SPERREN

Jeder Prozessschritt bleibt technisch gesperrt, bis der vorherige abgeschlossen ist. Der Berater kann keine Empfehlung abgeben, ohne dass eine KI-Analyse existiert. Er kann keinen Abschluss tätigen, ohne dass die Vergütungs-Offenlegung quittiert wurde.

SCHICT 2 — HASH-VERSIEGELUNG

KI-Analyse, Beratungsprotokoll und Mandantenbestätigung erhalten SHA-256-Hash-Werte. Nach der Versiegelung ist jede nachträgliche Änderung technisch ausgeschlossen und würde durch Hash-Vergleich sofort erkannt.

SCHICT 3 — AUDIT-LOG

Vollständiges, unveränderbares Log aller Systemereignisse: wann wurde welche Analyse von welchem Berater erstellt, mit welchem Ergebnis, mit welcher Abweichung. Exportierbar für Audits.

SCHICT 4 — ARCHIVIERUNG

Revisionssichere Speicherung aller Dokumente für mindestens 10 Jahre (§ 84 VersVermV). Unveränderbar, zugriffsgeschützt, mandantenseitig anforderbar.

TÜV-ZERTIFIZIERUNG

Ein Standard, der beweisbar ist.

Diese Übersicht, der Kodex und der Prozess bilden zusammen die vollständige Dokumentation für die TÜV-Zertifizierung.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Meinungsbildung. Sie stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle Einzelfallprüfung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen Finanzcleaner-Spezialisten oder Ihren vertrauten Berater. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Wir möchten Cookies für Statistik setzen, um die Website zu verbessern. Datenschutz

Sie können frei wählen, welche Cookies Sie erlauben. Essentielle Cookies sind für den Betrieb erforderlich.