Was wird berechnet?
Der Rechner vergleicht zwei Strategien für einen verfügbaren monatlichen Betrag (Basisrate + Zusatzbetrag) über einen wählbaren Zeitraum:
Szenario A: Sondertilgung
Der gesamte Betrag (Basisrate + Zusatzbetrag) tilgt das Darlehen. Das Darlehen wird schneller abbezahlt, Zinsen werden gespart. Die Rendite entspricht dem Darlehenszins (garantiert).
Szenario B: ETF-Investition
Nur die Basisrate tilgt das Darlehen. Der Zusatzbetrag wird in einen ETF investiert. Höhere Rendite möglich, aber Steuern auf Kapitalerträge und höheres Restschuld-Risiko.
Formeln
1. Basisrate (Annuität ohne Sondertilgung)
M = D × (i/12 + t/12)
D = Darlehen, i = Sollzins p.a. (%), t = anfängliche Tilgung p.a. (%)
2. Gesamtrate mit Sondertilgung
G = M + S
S = monatlicher Zusatzbetrag (für Sondertilgung oder ETF)
3. Restschuld Sondertilgung (monatlich)
R_A(m+1) = R_A(m) − (G − R_A(m) × i/12)
Zinsanteil = R_A(m) × i/12; Tilgung = G − Zinsanteil
4. Restschuld ETF-Szenario (monatlich)
R_B(m+1) = R_B(m) − (M − R_B(m) × i/12)
Nur Basisrate tilgt, der Zusatzbetrag geht in den ETF
5. ETF-Vermögen (monatlich)
V(m+1) = V(m) × (1 + r/12) + S
r = ETF-Rendite p.a. (%), V(0) = 0
6. ETF nach Steuern
Steuer = max(0, (V − E) × st)
E = eingezahlter Betrag, st = Steuersatz (Abgeltungsteuer + Soli = 26,375 %)
7. Gesamtvermögen Sondertilgung
G_A = −R_A
Restschuld ohne ETF-Vermögen (Wert = 0 bei vollständiger Tilgung)
8. Gesamtvermögen ETF
G_B = −R_B + V_nach_Steuer
Restschuld (höher) plus ETF-Vermögen nach Steuern
9. Break-Even-Zins
z_BE = r × (1 − st)
ETF-Rendite nach Steuern. Wenn i > z_BE → Sondertilgung vorteilhaft
Annahmen
- • Berechnung nominal (ohne Inflation)
- • ETF-Rendite ist nominal, nicht real
- • Steuer: vereinfachter Steuersatz (Abgeltungsteuer + Soli), keine Teilfreistellung
- • Sondertilgungsrahmen wird als unbegrenzt angenommen
- • Basisrate (Zins + Tilgung) bleibt über die gesamte Laufzeit konstant
- • Keine Zinsänderung nach Zinsbindungs Ende
Datenquellen
Beispielrechnung
Eingaben
Ergebnis
Grenzen der Berechnung
Wichtige Hinweise
- • Sondertilgungen können bankseitig begrenzt sein (jährlicher Sondertilgungsrahmen, oft 5–10 % der Restschuld).
- • ETF-Renditen sind nicht garantiert — historische Werte (z. B. 7 % p.a. für MSCI World) sind kein Indikator für die Zukunft.
- • Die Teilfreistellung für Aktien-ETFs (30 % der Gewinne steuerfrei) ist nicht berücksichtigt — die Steuerlast ist überschätzt.
- • Nach Ablauf der Zinsbindung können sich die Zinsen ändern, was beide Szenarien beeinflusst.
- • Inflation ist nicht berücksichtigt. Bei Betrachtung realer Werte verschiebt sich der Break-Even-Zins.
Autor & fachliche Prüfung

Fabian Krämer
Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH
§ 34d & 34i GewO-zertifiziert
Veröffentlicht: August 2025 · Letzte Aktualisierung: August 2025